AGB
der iTechnology GmbH
Stand September 2007
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen iTechnology und dem Kunden abgeschlossenen Verträge.
Diese gelten auch dann, wenn iTechnology Kenntnis davon hat, dass der Kunde entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn iTechnology die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
Etwaige vom Kunden verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Geschäftführers oder des Prokuristen der iTechnology Vertragsinhalt.
§2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Anträge zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses sind schriftlich zu stellen. Der Vertrag zwischen der iTechnology und dem Kunden kommt erst nach Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrages durch iTechnology zustande. Mit Rechnungsstellung sind die in der Rechnung aufgeführten Positionen durch iTechnology geleistet bzw. eingerichtet.
Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich in der nachstehenden Reihenfolge: (a) nach den bei Vertragsschluss definierten Leistungsbeschreibung, (b) nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (c) für das Datahousing nach den mietrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts und für sonstige Leistungen nach den Bestimmungen des Dienst- oder Werkvertrages des Bürgerlichen Rechts.
§3 Leistungserbringung, Rechte und Pflichten des Kunden
iTechnology erbringt die vereinbarten Leistungen selbst oder durch Dritte.
iTechnology behält sich das Recht vor, Leistungen zu verändern, zu erweitern oder zu verbessern. Insbesondere ist iTechnology berechtigt, den Gegenstand ihrer Leistung in technischer Hinsicht zu ändern, soweit dies für ihre Kunden unter Abwägung der Interessen von iTechnology zumutbar ist. Dies gilt auch für die Änderung von IP-Nummern.
Der Kunde ist verpflichtet, seine aktuelle Anschrift sowie E-Mail-Adresse stehts mitzuteilen.
§4 Zahlung und Abrechnungszeiträume
Die für die Registrierung anfallenden Domaingebühren inkl. Einrichtungsaufwand sind mit Freischaltung zur Zahlung fällig. Im Übrigen sind Zahlungen nach Leistungserbringung und Abrechnung fällig. iTechnology ist es gestattet, auch Teilleistungen abzurechnen.
Die Abrechnungen der iTechnology gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung widerspricht. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs wird der Kunde in der jeweiligen Abrechnung gesondert hingewiesen.
Als Zahlungsdatum gilt der Zahlungseingang bei iTechnology.
Für jede Mahnung hat der Kunde eine Bearbeitungspauschale von 5,00 Euro zu bezahlen.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Höhe von mindestens 2 Monaten oder mindestens in Höhe von 80,00 Euro in Verzug, ist iTechnology berechtigt, die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden nach Ankündigung in Textform und unter Hinweis auf die damit verbundenen Folgen mit einer Frist von 5 Werktagen auf Kosten des Kunden zu sperren. Die Sperrung der Internet-Präsenz stellt keine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses, sondern lediglich die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dar, sodass bei der Sperrung auch weiterhin die monatlichen Grundgebühren anfallen.
Bei der Sperrung der Internet-Präsenz wegen Zahlungsverzugs ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro vom Kunden zu zahlen. Die Sperrung wird solange aufrechterhalten, bis sämtiche Forderungen der iTechnology gegenüber dem Kunden vollständig bezahlt sind. Bei der Sperrung der Domain/Internet-Präsenz haftet iTechnology nicht für Schäden, die durch die Sperrung beim Kunden eintreten. Die Begleichung der offenen Forderungen und die nun unberechtigt gewordene Sperrung hat der Kunde iTechnology unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen.
iTechnology ist im Falle eines Zahlungsverzugs in Höhe von mindestens 2 Monaten ferner berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und in Vollzug der Kündigung die Webseiten des Kunden ohne Sicherung der Seiteninhalte zu löschen und die Registrierung des Domainnamens für den Kunden zu löschen oder die Rechte an den Domain-Adressen auf einen Dritten zu übertragen; der Kunde erteilt hierfür bereits jetzt die Zustimmung und zwar auch insoweit, als er Rechtsinhaber an einer der Domain gleichen oder ähnlichen Geschäftsbezeichnung oder Marke ist.
§5 Preisänderung
iTechnology ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Kunde durch iTechnology in der Preiserhöhungsmitteilung hingewiesen. Im Falle eines Widerspruches haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen frühestens zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam geworden wäre.
§6 Provider- und providerverwandte Leistungen
iTechnology ist lediglich Vermittler zwischen dem Kunden und dem Provider. Die vom Kunden beantragten Domain-Adressen (http://www.Firmenname.de oder .com, etc.) oder der gemietete Serverplatz werden von der Firma iTechnology im Namen und für Rechnung des Kunden konnektiert. iTechnology haftet nicht für die Verfügbarkeit der von dem Kunden beauftragten Adresse oder des Webspace und die Zulässigkeit ihrer generellen oder konkreten Verwendung durch den Kunden.
Gegenstand der Leistung von iTechnology ist nicht die Verbindung vom Kunden zum Zugangsknoten von iTechnology oder dem Provider.
iTechnology vermittelt nur Provider, die dem Kunden eine Server-/Netzwerkerreichbarkeit von 99% im Jahresmittel zusichern.
Der Kunde kann bei Internet-Hosting-Aufträgen Dateien bis zu der vereinbarten Gesamtgröße auf einen Internet Server von iTechnology ablegen. iTechnology wird diese Dateien für Abrufe bis zu der vereinbarten monatlichen Kapazität im Internet zur Verfügung stellen. Falls der Kunde die vorgegebenen Kapazitäten überschreitet, bezahlt er die für die Überschreitung aktuell gültigen Tarife. In diesem Fall ist iTechnology berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen (in der Regel 3 Monatsgebühren).
Bei der Darstellung seiner Internetseite ist der Kunde grundsätzlich frei. iTechnology ist jedoch berechtigt, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver oder den Server von iTechnology übermäßig stark belasten.
Die Mindestangaben nach § 5 TMG sind bei einer geschäftsmäßigen Nutzung der Internetseite durch den Kunden in seiner Internetpräsenz aufzunehmen.
§7 Domains
Soweit Gegenstand der Leistung von iTechnology die Bereitstellung und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird iTechnology lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Domainanbieter tätig. Durch solche Verträge wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
Auf die Vergabe von Domains hat iTechnology keinen Einfluss. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind, oder auf Dauer Bestand haben.
Soweit es bei der Übernahme eines Namens mit bereits bestehender Internetpräsenz bei einem anderen Provider zu Ausfällen aufgrund der technischen Möglichkeiten kommt, haftet iTechnology nur im Rahmen dieser AGB.
Wird der Kunde durch Dritte aufgefordert, eine Internet-Domain wegen angeblicher Verletzung von Rechten Dritter aufzugeben, ist er verpflichtet, iTechnology hiervon unverzüglich zu unterrichten.
§8 Datensicherung Standardhosting
Die Datensicherung/Backup wird von den Providern unterschiedlich gehandhabt. Im Allgemeinen erfolgt bei Standardhosting eine 24stündige Datensicherung, so dass bei einem Datenverlust max. 24 Stunden alte Daten zurückgespielt werden können. Kombiniert mit den umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen sind Ihre Daten bei unseren Partnern sehr sicher. Da die Daten nicht von iTechnology selbst gehostet und somit technisch vorgehalten werden, übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung für die Datensicherheit und sind nicht regresspflichtig.
§9 Datensicherung Rootserverhosting
Standardmäßig sichert iTechnology die Daten der Rootserver täglich im Rahmen der eigenen Datensicherungsmaßnahmen. Diese Datensicherung ist ein Service, der jedoch keinen Rechtsanspruch, keine Garantie oder Gewährleistung für die Datensicherheit begründet. Individuelle Datensicherungsmaßnahmen für Kundendaten auf unseren Rootservern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§10 E-Mail
Das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen oder Nachrichten mit kommerzieller Werbung über den Account des Kunden ist nur mit Zustimmung oder Einverständnis des Empfängers gestattet. Die Versendung von sog. Spam-Mails ist verboten. Bei Zuwiderhandlung und/oder Wiederholungsgefahr behält sich iTechnology das Recht vor, den Account des Kunden vorläufig, bis zur Regelung der Angelegenheit zu sperren bzw. bei erheblichen und nachhaltigen Verstößen das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§11 Suchmaschineneintrag
Gegen Aufpreis führt iTechnology eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von iTechnology festgelegten Auswahl von Suchmaschinen durch. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Aus diesem Grund wird durch iTechnology keine Gewähr für die tatsächliche Aufnahme in die betroffene Suchmaschine übernommen.
Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten im Internet übertragen werden und nach Aufnahme in einer Suchmaschine allgemein zugänglich sind. Für die angegebenen Daten hat der Kunde die alleinige Verantwortung. iTechnology ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
§12 Softwareprodukte
iTechnology gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Datenträger physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich iTechnology vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen (hierfür ist iTechnology eine angemessene Frist zu gewähren). Ein Recht auf Rücktritt hat der Kunde nur, wenn das Softwareprodukt im Sinne der mitgelieferten Dokumentation grundsätzlich nicht brauchbar ist, d.h. wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass iTechnology bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. iTechnology behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht wesentlich beeinträchtigen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Mit dem Erwerb der Lizenz zur Nutzung der Softwareprodukte wird iTechnology gestattet, den Namen und die Referenz desjenigen Unternehmens für eigene Werbezwecke einzusetzen, bei welchem das Softwareprodukt zu Einsatz kommt, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung ausdrücklich und schriftlich.
Erbringt iTechnology Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Auftraggebers, erwirbt dieser das Nutzungsrecht an den in seinem Webauftritt integrierten Dateien und Gestaltungselementen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Bei allen Gestaltungselementen (Fotos, Illustrationen etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab.
Im Übrigen gilt § 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§13 Vertragsdauer, Kündigung
Grundsätzlich wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Besondere Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Für Wartungsverträge besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung muss in schriftlicher Form vorliegen.
Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart und erfolgt bis 4 Wochen vor Vertragsende keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch iTechnology gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, ein Verstoß gegen einzelne Bestimmungen dieser AGB, ein Zahlungsverzug, der länger als 2 Wochen andauert, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch iTechnology, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standarts im Internet, wenn es der iTechnlogy dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen, bei Insolvenz oder Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Kunden bzw. bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
§14 Folgen der Kündigung
Die für den Kunden registrierte Domain bleibt bei der Beendigung des Vertrages lediglich bis zum Ende der bezahlten Periode auf diesen angemeldet. Sofern der Kunde danach nicht selbst für eine Übertragung der Rechte sorgt, wird die Domain an die jeweilige Registrierungsstelle zurückgegeben.
§15 Unerlaubte Inhalte, Vertragsstrafe
Der Kunde ist verpflichtet, keine verboteten Inhalte auf seinem Speicherplatz abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung stimmt er der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.001,00 Euro zu. Außerdem ist iTechnology zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§16 Rechte Dritter, Inhalte von Internetseiten
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten oder nach seinen Informationen für Ihn erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen internationales Recht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, udn Wettbewerbsrecht, verstößt.
Bei den auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalten handelt es sich um fremde Inhalte für iTechnology. Diese hat keine Prüfungspflicht bzgl. der Interetpräsenz des Kunden auf Rechtsverstöße.
§17 Datenschutz und Datensicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen, von iTechnology für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden. Die erhobenen Daten werden zur Beratung von Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsleistungen verarbeitet und genutzt. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
Weder die gespeicherten Daten noch der Inhalt der Nachrichten werden ohne Einverständnis des Kunden an Dritte weitergeleitet. Dies gilt nicht für die gesetzliche Verpflichtung der iTechnology, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen solche Daten zu offenbaren.
Dem Kunden ist bekannt, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot sowie weitere dort abgelegte Daten des Kunden können durch iTechnology aus technischer Sicht jederzeit eingesehen werden. Auch andere Internetnutzer sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§18 Haftungsbeschränkung
ITechnology haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 5.000,00 Euro beschränkt.
Die Schadensersatzpflicht für die Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
§19 Freistellung
Der Kunde stellt iTechnology im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Verhalten des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, sowie andere Rechtsverletzungen.
§20 Urheber-, und Nutzungsrechte
Alle von iTechnology erstellten Entwürfe und Originaldateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und bleiben somit in Hause iTechnology. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfunghöhe nicht erreicht ist.
Erbringt iTechnology Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, erwirbt dieser das Nutzungsrecht an den in seinem Webauftritt integrierten Dateien und Gestaltungselementen. Es wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Bei Softwareentwicklungen bzw. -Lieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und -Umfang aus der Leistungsbeschreibung bzw. der Projektspezifikation der iTechnology. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch die iTechnology GmbH durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht einer von iTechnology entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Wird abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung über.
§21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gild das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz der iTechnology örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. iTechnology kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn-oder Geschäftssitz erheben.
§22 Änderung der AGB
iTechnology ist berechtigt, die AGB zu ändern oder anzupassen. Die Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs wird der Kunde in der Änderungsmitteilung hingewiesen. Im Falle des Widerspruches haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
§23 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie in Textform vereinbart werden. Vertragsbeendende Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Alle übrigen Erklärungen der iTechnology können auf elektronischem Weg (E-Mail) an den Kunden gerichtet werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag einer zusätzlichen Regelung bedürfen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame oder fehlende Regelung soll durch eine Regelung ersetz bzw. ergänzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen bzw. fehlenden möglichst nahe kommt.